Wir sind „Zertifizierter Berater für Online-Handel/E-Commerce (IFU/ISM gGmbH)“
Wir wissen worauf es unseren E-Commerce Kunden ankommt!
In Sachen Finanzbuchhaltung großer und kleiner E-Commerce Unternehmen schaffen wir Übersichtlichkeit und Struktur. Über Schnittstellen automatisieren wir den Daten- und Belegfluss so weit wie möglich. Wir setzen auf eine digitale und unkomplizierte Zusammenarbeit.
Amazon, ebay, Zalando, Rakuten, real, Plentymarkets, Afterbuy, JTL, Shopware, Shopify, WooCommerce, Magento, Gambio und viele mehr sind uns geläufige Systeme.
Zu Spezialthemen wie Dropshipping, Amazon FBA, Amazon PAN-EU, OSS-Verfahren, etc. beraten wir gerne.
Im Folgenden informieren wir Sie näher über unser E-Commerce Angebot:
Amazon ist ein gutes Beispiel dafür, wie man ohne große Investitionen in die eigene Logistik Waren weltweit vertreiben kann. Der internationale Verkauf und Versand ihrer Güter wird damit zu einer attraktiven Option. Der Marktplatz Amazon bietet dafür verschiedene Vertriebsmodelle an:
Amazon bietet neben dem Versand aus rein deutschen Warenlagern auch den paneuropäischen Versand (PAN-EU-FBA) an. Deutsche Händler:innen haben über Amazon die Möglichkeit, ihre Waren auch an Kunden im europäischen Ausland zu verkaufen. Um näher am Kunden zu sein, werden die Waren dabei auch in Lagern im europäischen Ausland gehalten und von dort an den Kunden versendet. Dadurch lassen sich auch für die Händler Versandkosten bei Amazon sparen. Bei der Teilnahme am PAN-EU-Verfahren sendet der Händler seine Waren grundsätzlich an ein deutsches Amazon-Warenlager. Amazon verteilt die Waren danach beliebig auf seine ausländischen Lager und versendet daraus an die Kunden.
So einfach die Angebote für Händler:innen von Amazon & Co. für internationale Aktivitäten auch sein mögen – in Sachen Steuern gibt es doch Vieles zu berücksichtigen.
Durch die Teilnahme am Amazon PAN-EU-Verfahren entstehen für die Händler Registrierungs- und Deklarationspflichten in anderen EU-Ländern. Diese können bereits durch bloße Umlagerungsvorgänge von einem EU-Lager in ein anderes (innergemeinschaftliches Verbringen) ausgelöst werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, die daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Konsequenzen vor der Teilnahme am paneuropäischen Handel bzw. Versand zu kennen.
Um den Eintritt in ausländische Märkte bestmöglich und rechtsicher umzusetzen sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner im internationalen Steuerrecht.
Im Bereich Umsatzsteuer bieten wir Ihnen Unterstützung bei, unter anderem, folgenden Themen: